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Sanierung & Restrukturierung im Baugewerbe

Sanierung und Insolvenzberatung für
Bauunternehmen und Zulieferer

Auftragsrückgänge, hohe Baukosten, teure Finanzierungen, gestoppte Projekte und ausfallende Auftraggeber setzen Bauunternehmen, Bauträger und ihre Zulieferer stark unter Druck. Wenn Aufträge ausbleiben und die Liquidität schwindet, zählt schnelles, klares und diskretes Handeln. Als interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Betriebswirten begleiten wir Geschäftsführer und Gesellschafter sicher durch die Krise. Von der ersten Lageeinschätzung bis zur erfolgreichen Sanierung.

Baubranche am Limit

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland erreichte 2025 mit rund 24.000 Fällen den höchsten Wert seit 2014, und sie steigt weiter, wenn auch langsamer. Für das Baugewerbe ist dabei weniger der Zuwachs entscheidend als die Insolvenzdichte: Auf 10.000 Unternehmen kamen im Bau zuletzt 44 Insolvenzen, gegenüber knapp 30 in der Gesamtwirtschaft. Nur Verkehr und Lagerei sowie das Gastgewerbe liegen höher. Der Bau zählt damit seit Jahren zu den drei Branchen mit dem höchsten Insolvenzrisiko. Die Ursachen wirken bis heute nach: Nach dem Einbruch der Baugenehmigungen, gestiegenen Zinsen und hohen Bau- und Materialkosten wurden zahlreiche Projekte aus der Niedrigzinsphase gestoppt. Inzwischen werden wieder deutlich mehr Wohnungen genehmigt. In den Betrieben kommt das aber noch nicht an: 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt, so wenige wie zuletzt 2012. Gleichzeitig liegen über 760.600 genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen auf Halde, und die Zeit zwischen Genehmigung und Fertigstellung hat sich seit 2020 um sieben Monate verlängert.

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Kontext

Aktuelle Lage und Krisenursachen in der Baubranche

Hinter der allgemeinen Marktlage stehen Krisenursachen, die für das Baugewerbe typisch sind. Diese Sonderprobleme sehen wir in der Beratung immer wieder, und sie entscheiden oft darüber, ob aus einer angespannten Lage eine existenzbedrohende Krise wird.

Festpreis ohne Preisgleitklausel toggle icon

Steigen Material- oder Lohnkosten nach Vertragsschluss, bleibt der Auftragnehmer ohne wirksame Preisgleitklausel darauf sitzen. Eine nachträgliche Anpassung über eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ ist gegenüber dem Auftraggeber kaum durchsetzbar.

Vorfinanzierung toggle icon

Selbst mit Preisgleitklausel bleibt die lange Vorfinanzierung von Material und Löhnen bei späten Zahlungszielen. Bei ohnehin enger Liquidität ist sie häufig der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Kritisch wird es auch dann, wenn die Auftragslage wieder anzieht: Wer nach mageren Jahren ohne Reserven neue Projekte vorfinanzieren muss, gerät gerade im Aufschwung in die Liquiditätsfalle.

Ausfall und Verzug des Auftraggebers toggle icon

Bricht ein großer Auftraggeber weg (wie zuletzt im Umfeld großer Projektentwickler), drohen Forderungsausfälle. Wird ein Auftrag zwar erteilt, der Baubeginn aber verschoben, stehen bereits aufgebaute Personal- und Gerätekapazitäten ohne Auslastung da.

Wärmepumpen & Heizungsbau toggle icon

Die Nachfrage hängt stark an Förderpolitik und Gesetzgebung und schwankt entsprechend heftig. Nach dem Rekordjahr 2023 brach der Wärmepumpenabsatz 2024 ein, seit 2025 zieht er wieder deutlich an. Der Gesamtmarkt für Heizungen liegt trotzdem weit unter früheren Jahren. Wer nach dem Einbruch Kapazitäten abgebaut hat und jetzt wieder aufbaut, finanziert Personal, Schulungen und Lager erneut vor – in einen Markt hinein, dessen Nachfrage von der nächsten Förderentscheidung abhängen kann.

Photovoltaik toggle icon

Hier läuft es umgekehrt. Der Zubau verlagert sich weg vom Dach: Im ersten Quartal 2026 brach das Eigenheimsegment um gut ein Fünftel ein, das Gewerbedachsegment um rund ein Drittel, während Freiflächenanlagen deutlich zulegten. Betriebe, die auf Dachanlagen ausgerichtet sind, verlieren also Volumen, obwohl der Gesamtmarkt kaum schrumpft. Angekündigte Kürzungen der Einspeisevergütung verstärken die Zurückhaltung zusätzlich.

Beton- und Dämmstoffhersteller toggle icon

Energieintensive Produktion mit hohen, schwer planbaren Energiekosten trifft auf eine direkte Abhängigkeit von der schwachen Baukonjunktur. Das bedeutet hohe Fixkosten bei sinkender Auslastung.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Wird die Liquidität knapp, rücken rechtliche Pflichten schnell in den Vordergrund. Bei Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen. Gerade im Baugewerbe mit langen Projektlaufzeiten und hoher Vorfinanzierung ist die Grenze zur Insolvenzreife oft schwer einzuschätzen. Wer zu spät handelt, riskiert die persönliche Geschäftsführerhaftung. Je früher Sie die Lage prüfen lassen, desto größer sind die Handlungsspielräume und desto eher lässt sich eine Insolvenz häufig abwenden.

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Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

Krisen in der Bauwirtschaft entstehen selten über Nacht: zwischen Vorfinanzierung, Nachträgen und verzögerten Zahlungen baut sich Druck oft schleichend auf. Wir durchleuchten Ihre Situation aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht, erkennen Warnsignale früh und zeigen Ihnen tragfähige Wege aus der Krise.

Insolvenzantragspflicht prüfen

Rechtssichere Bewertung nach §§ 17–19 InsO – ob und wann eine Antragspflicht besteht.

Liquiditätsentwicklung transparent machen

Integrierte Liquiditätsplanung über 18–24 Monate sowie eine kurzfristige Planung auf Wochenebene.

Fortbestehensprognose erstellen

Belastbare Prognose als Grundlage der Überschuldungsprüfung und der weiteren Entscheidungen.

Haftungsrisiken erkennen

Identifikation persönlicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken der Geschäftsführung, bevor sie entstehen.

Handlungsoptionen aufzeigen

Auf Basis des festgestellten Krisenstadiums, von freien Sanierungsverhandlungen über StaRUG bis zur Eigenverwaltung.

Sanierungskonzept erarbeiten

fundiertes betriebswirtschaftliches Konzept als Grundlage strukturierter Verfahren, im Netzwerk mit Experten

Eigenverwaltung & StaRUG

Sanierung unter Erhalt Ihrer unternehmerischen Kontrolle und unter Nutzung der verfügbaren gesetzlich geregelten Instrumente (u.a. Abschneiden von unvorteilhaften Verträgen, Insolvenzgeld, Sanierung von Verbindlichkeiten)

Vorbereitung von Gesellschafterentscheidungen

Professionelle Erstellung von Grundlagen für weitere Finanzierungsentscheidungen

Ihre Handlungsoptionen im Überblick

Der passende Weg richtet sich danach, wie weit die Krise fortgeschritten ist. Zeigt sie sich früh, ermöglichen eine außergerichtliche Sanierung oder ein StaRUG-Restrukturierungsplan häufig eine vertrauliche Lösung, ohne dass ein öffentliches Verfahren nötig wird. Spitzt sich die Liquiditätslage zu, bietet die Eigenverwaltung die Chance, das Unternehmen selbst zu sanieren, begonnene Bauvorhaben zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Entscheidend bleibt: Wer früh handelt, hat die meisten Optionen.

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Warum KRP

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

Branchenkundig

Fundiertes Verständnis für die Besonderheiten des Baugewerbes, von Vorfinanzierung und Nachträgen über Gewährleistung bis zur Sicherung laufender Projekte.

Interdisziplinär

Recht und Betriebswirtschaft aus einer Hand – ohne Abstimmungsverluste zwischen Kanzlei und Beratung.

Erfahren

Über 60 Jahre gebündelte Erfahrung, mehr als 50 sanierte Unternehmen und über 100 Eigenverwaltungsplanungen, branchenübergreifend.

Diskret

Vertrauliche Beratung: wir kennen die Sorge vor der öffentlichen Wahrnehmung.

Pragmatisch und zielorientiert

Praxisnahe Lösungen statt theoretischer Konzepte.

Fortführungsorientiert

Klarer Fokus auf den Erhalt des Betriebs und der Arbeitsplätze statt auf die reine Abwicklung.

So funktioniert’s

So läuft die Zusammenarbeit

Je früher die Zusammenarbeit beginnt, desto größer der Handlungsspielraum. Unser Vorgehen ist klar strukturiert und richtet sich nach dem jeweiligen Krisenstadium.

1.

Unverbindliches Erstgespräch

und Identifizierung des Handlungsbedarfs.

2.

Sachverhaltsprüfung

und Erstellung eines belastbaren Zahlungs- und Liquiditätsstatus.

3.

Analyse und Erörterung

der Handlungsoptionen je nach Krisenstadium.

4.

Entscheidung

für den richtigen Sanierungsweg.

5.

Umsetzung

rechtssicher und praxisnah.

FAQ

Unsere häufig gestellten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Speditionen & Logistikunternehmen in der Krise am häufigsten beschäftigen. Bei allem Weiteren sprechen Sie uns gern direkt an.

Mehr FAQ
Unsere Auftragsbücher leeren sich und die Liquidität wird knapp, wann sollten wir reagieren? toggle icon

So früh wie möglich. Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen die meisten Handlungsoptionen offen, etwa eine Sanierung nach dem StaRUG. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigt zuverlässig, wie ernst die Lage tatsächlich ist und wie viel Zeit bleibt.

Wir haben Festpreise vereinbart, aber die Kosten laufen aus dem Ruder oder der Auftraggeber kann nicht zahlen. Was nun? toggle icon

Vertragliche und rechtliche Spielräume prüfen und parallel die Liquidität sichern, das sind die ersten Schritte. Fehlende Preisgleitklauseln, hohe Vorfinanzierung und der Ausfall eines Auftraggebers sind im Bau typische Sonderlagen. Ob sich eine nachträgliche Preisanpassung durchsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, dass aus einem Einzelproblem keine Zahlungsunfähigkeit wird.

Können wir laufende Bauprojekte während einer Sanierung fortführen? toggle icon

Ja, in vielen Fällen. Gerade die Eigenverwaltung ist darauf ausgerichtet, den Betrieb fortzuführen und laufende Projekte zu sichern, während das Unternehmen saniert wird. Ob das gelingt, hängt von der konkreten Auftrags- und Liquiditätslage ab.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich, wenn ich zu lange warte? toggle icon

Ja, das ist möglich. Bei verspätetem Insolvenzantrag drohen persönliche Haftung und der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Gerade bei langen Vorfinanzierungen im Bau ist die Grenze zur Insolvenzreife oft schwer einzuschätzen, weshalb die Antragspflicht frühzeitig fachkundig geprüft werden sollte.

Was passiert im Erstgespräch? toggle icon

Wir besprechen die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und verschaffen uns gemeinsam ein klares Bild der Situation. Sie schildern die Ausgangslage, wir ordnen sie ein und benennen offen unsere Möglichkeiten. So haben Sie eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte. Das Gespräch ist unverbindlich und vertraulich.

Blog

Aktuelles aus Insolvenz und Unternehmenssanierung

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KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)

Vortrag „Was tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?“

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Gesundheitswesen

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen

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Gemeinsam handlungsfähig.

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