Veranstaltungen
KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)
Vortrag „Was tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?“
Zum ArtikelSanierung & Restrukturierung im Baugewerbe
Auftragsrückgänge, hohe Baukosten, teure Finanzierungen, gestoppte Projekte und ausfallende Auftraggeber setzen Bauunternehmen, Bauträger und ihre Zulieferer stark unter Druck. Wenn Aufträge ausbleiben und die Liquidität schwindet, zählt schnelles, klares und diskretes Handeln. Als interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Betriebswirten begleiten wir Geschäftsführer und Gesellschafter sicher durch die Krise. Von der ersten Lageeinschätzung bis zur erfolgreichen Sanierung.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland erreichte 2025 mit rund 24.000 Fällen den höchsten Wert seit 2014, und sie steigt weiter, wenn auch langsamer. Für das Baugewerbe ist dabei weniger der Zuwachs entscheidend als die Insolvenzdichte: Auf 10.000 Unternehmen kamen im Bau zuletzt 44 Insolvenzen, gegenüber knapp 30 in der Gesamtwirtschaft. Nur Verkehr und Lagerei sowie das Gastgewerbe liegen höher. Der Bau zählt damit seit Jahren zu den drei Branchen mit dem höchsten Insolvenzrisiko. Die Ursachen wirken bis heute nach: Nach dem Einbruch der Baugenehmigungen, gestiegenen Zinsen und hohen Bau- und Materialkosten wurden zahlreiche Projekte aus der Niedrigzinsphase gestoppt. Inzwischen werden wieder deutlich mehr Wohnungen genehmigt. In den Betrieben kommt das aber noch nicht an: 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt, so wenige wie zuletzt 2012. Gleichzeitig liegen über 760.600 genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen auf Halde, und die Zeit zwischen Genehmigung und Fertigstellung hat sich seit 2020 um sieben Monate verlängert.
Jetzt kontaktierenKontext
Hinter der allgemeinen Marktlage stehen Krisenursachen, die für das Baugewerbe typisch sind. Diese Sonderprobleme sehen wir in der Beratung immer wieder, und sie entscheiden oft darüber, ob aus einer angespannten Lage eine existenzbedrohende Krise wird.
Steigen Material- oder Lohnkosten nach Vertragsschluss, bleibt der Auftragnehmer ohne wirksame Preisgleitklausel darauf sitzen. Eine nachträgliche Anpassung über eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ ist gegenüber dem Auftraggeber kaum durchsetzbar.
Selbst mit Preisgleitklausel bleibt die lange Vorfinanzierung von Material und Löhnen bei späten Zahlungszielen. Bei ohnehin enger Liquidität ist sie häufig der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Kritisch wird es auch dann, wenn die Auftragslage wieder anzieht: Wer nach mageren Jahren ohne Reserven neue Projekte vorfinanzieren muss, gerät gerade im Aufschwung in die Liquiditätsfalle.
Bricht ein großer Auftraggeber weg (wie zuletzt im Umfeld großer Projektentwickler), drohen Forderungsausfälle. Wird ein Auftrag zwar erteilt, der Baubeginn aber verschoben, stehen bereits aufgebaute Personal- und Gerätekapazitäten ohne Auslastung da.
Die Nachfrage hängt stark an Förderpolitik und Gesetzgebung und schwankt entsprechend heftig. Nach dem Rekordjahr 2023 brach der Wärmepumpenabsatz 2024 ein, seit 2025 zieht er wieder deutlich an. Der Gesamtmarkt für Heizungen liegt trotzdem weit unter früheren Jahren. Wer nach dem Einbruch Kapazitäten abgebaut hat und jetzt wieder aufbaut, finanziert Personal, Schulungen und Lager erneut vor – in einen Markt hinein, dessen Nachfrage von der nächsten Förderentscheidung abhängen kann.
Hier läuft es umgekehrt. Der Zubau verlagert sich weg vom Dach: Im ersten Quartal 2026 brach das Eigenheimsegment um gut ein Fünftel ein, das Gewerbedachsegment um rund ein Drittel, während Freiflächenanlagen deutlich zulegten. Betriebe, die auf Dachanlagen ausgerichtet sind, verlieren also Volumen, obwohl der Gesamtmarkt kaum schrumpft. Angekündigte Kürzungen der Einspeisevergütung verstärken die Zurückhaltung zusätzlich.
Energieintensive Produktion mit hohen, schwer planbaren Energiekosten trifft auf eine direkte Abhängigkeit von der schwachen Baukonjunktur. Das bedeutet hohe Fixkosten bei sinkender Auslastung.
Wird die Liquidität knapp, rücken rechtliche Pflichten schnell in den Vordergrund. Bei Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen. Gerade im Baugewerbe mit langen Projektlaufzeiten und hoher Vorfinanzierung ist die Grenze zur Insolvenzreife oft schwer einzuschätzen. Wer zu spät handelt, riskiert die persönliche Geschäftsführerhaftung. Je früher Sie die Lage prüfen lassen, desto größer sind die Handlungsspielräume und desto eher lässt sich eine Insolvenz häufig abwenden.
Jetzt kontaktierenLeistungen
Krisen in der Bauwirtschaft entstehen selten über Nacht: zwischen Vorfinanzierung, Nachträgen und verzögerten Zahlungen baut sich Druck oft schleichend auf. Wir durchleuchten Ihre Situation aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht, erkennen Warnsignale früh und zeigen Ihnen tragfähige Wege aus der Krise.
Rechtssichere Bewertung nach §§ 17–19 InsO – ob und wann eine Antragspflicht besteht.
Integrierte Liquiditätsplanung über 18–24 Monate sowie eine kurzfristige Planung auf Wochenebene.
Belastbare Prognose als Grundlage der Überschuldungsprüfung und der weiteren Entscheidungen.
Identifikation persönlicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken der Geschäftsführung, bevor sie entstehen.
Auf Basis des festgestellten Krisenstadiums, von freien Sanierungsverhandlungen über StaRUG bis zur Eigenverwaltung.
fundiertes betriebswirtschaftliches Konzept als Grundlage strukturierter Verfahren, im Netzwerk mit Experten
Sanierung unter Erhalt Ihrer unternehmerischen Kontrolle und unter Nutzung der verfügbaren gesetzlich geregelten Instrumente (u.a. Abschneiden von unvorteilhaften Verträgen, Insolvenzgeld, Sanierung von Verbindlichkeiten)
Professionelle Erstellung von Grundlagen für weitere Finanzierungsentscheidungen
Der passende Weg richtet sich danach, wie weit die Krise fortgeschritten ist. Zeigt sie sich früh, ermöglichen eine außergerichtliche Sanierung oder ein StaRUG-Restrukturierungsplan häufig eine vertrauliche Lösung, ohne dass ein öffentliches Verfahren nötig wird. Spitzt sich die Liquiditätslage zu, bietet die Eigenverwaltung die Chance, das Unternehmen selbst zu sanieren, begonnene Bauvorhaben zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Entscheidend bleibt: Wer früh handelt, hat die meisten Optionen.
Jetzt kontaktierenWarum KRP
Fundiertes Verständnis für die Besonderheiten des Baugewerbes, von Vorfinanzierung und Nachträgen über Gewährleistung bis zur Sicherung laufender Projekte.
Recht und Betriebswirtschaft aus einer Hand – ohne Abstimmungsverluste zwischen Kanzlei und Beratung.
Über 60 Jahre gebündelte Erfahrung, mehr als 50 sanierte Unternehmen und über 100 Eigenverwaltungsplanungen, branchenübergreifend.
Vertrauliche Beratung: wir kennen die Sorge vor der öffentlichen Wahrnehmung.
Praxisnahe Lösungen statt theoretischer Konzepte.
Klarer Fokus auf den Erhalt des Betriebs und der Arbeitsplätze statt auf die reine Abwicklung.
So funktioniert’s
Je früher die Zusammenarbeit beginnt, desto größer der Handlungsspielraum. Unser Vorgehen ist klar strukturiert und richtet sich nach dem jeweiligen Krisenstadium.
und Identifizierung des Handlungsbedarfs.
und Erstellung eines belastbaren Zahlungs- und Liquiditätsstatus.
der Handlungsoptionen je nach Krisenstadium.
für den richtigen Sanierungsweg.
rechtssicher und praxisnah.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Speditionen & Logistikunternehmen in der Krise am häufigsten beschäftigen. Bei allem Weiteren sprechen Sie uns gern direkt an.
Mehr FAQSo früh wie möglich. Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen die meisten Handlungsoptionen offen, etwa eine Sanierung nach dem StaRUG. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigt zuverlässig, wie ernst die Lage tatsächlich ist und wie viel Zeit bleibt.
Vertragliche und rechtliche Spielräume prüfen und parallel die Liquidität sichern, das sind die ersten Schritte. Fehlende Preisgleitklauseln, hohe Vorfinanzierung und der Ausfall eines Auftraggebers sind im Bau typische Sonderlagen. Ob sich eine nachträgliche Preisanpassung durchsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, dass aus einem Einzelproblem keine Zahlungsunfähigkeit wird.
Ja, in vielen Fällen. Gerade die Eigenverwaltung ist darauf ausgerichtet, den Betrieb fortzuführen und laufende Projekte zu sichern, während das Unternehmen saniert wird. Ob das gelingt, hängt von der konkreten Auftrags- und Liquiditätslage ab.
Ja, das ist möglich. Bei verspätetem Insolvenzantrag drohen persönliche Haftung und der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Gerade bei langen Vorfinanzierungen im Bau ist die Grenze zur Insolvenzreife oft schwer einzuschätzen, weshalb die Antragspflicht frühzeitig fachkundig geprüft werden sollte.
Wir besprechen die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und verschaffen uns gemeinsam ein klares Bild der Situation. Sie schildern die Ausgangslage, wir ordnen sie ein und benennen offen unsere Möglichkeiten. So haben Sie eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte. Das Gespräch ist unverbindlich und vertraulich.
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