Der Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei führt die Insolvenzstatistik weiter an: Von Januar bis April 2026 verzeichnete das Statistische Bundesamt fast doppelt so viele Insolvenzen wie im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Für Speditionen und Logistikdienstleister bedeutet das nicht nur ein Risiko für das eigene Unternehmen, sondern vor allem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde, Auftraggeber oder Subunternehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Genau darum geht es in unserem Vortrag beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) am 27. August 2026 vor Ort in Münster. KRP-Geschäftsführer Jan Küppers und Fritz Rabenhorst zeigen, welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen haben, wenn sich beim Geschäftspartner eine Zahlungskrise abzeichnet und welche Fehler in dieser Phase teuer werden können.
Die Themen im Überblick
· Warnsignale früh erkennen
Verspätete Zahlungen, Stundungsbitten, der Verzicht auf Skonti oder das Angebot, Kundenforderungen abzutreten: Solche Indizien führen nicht automatisch zur Zahlungsunfähigkeit, verpflichten aber zur genaueren Prüfung und sie haben rechtliche Folgen für das eigene Verhalten.
· Das Anfechtungsrisiko
Wer in Kenntnis der Krise weiterliefert und Zahlungen außerhalb des vierwöchigen Bargeschäftszeitraums annimmt, riskiert, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen später zurückfordert. Im schlechtesten Fall entsteht ein doppelter Schaden: ausgefallene Forderungen plus Rückzahlung bereits erhaltener Beträge.
· Welche Sicherheiten tatsächlich greifen
Neben dem Eigentumsvorbehalt spielt in der Branche das Speditionspfandrecht nach § 464 HGB eine zentrale Rolle. Wir erläutern, welche Rechte Aus- und Absonderung begründen, welche Beteiligungsrechte Gläubiger bei der Verwertung haben und warum diese Rechte im vorläufigen Verfahren anders zu bewerten sind.
· Absicherung bei fortgesetzter Geschäftsbeziehung
Ist der Geschäftspartner für die eigene Lieferkette unverzichtbar, kommen Vorkasse, ein Treuhandkonto beim Sachwalter oder ein Ermächtigungsbeschluss des Insolvenzgerichts in Betracht. Wir vergleichen die Modelle und zeigen, warum die Zusage eines vorläufigen Insolvenzverwalters allein keine Absicherung darstellt.
Im Anschluss an unseren Vortrag beleuchtet Rechtsanwalt
Frank Huelmann vom VVWL NRW die zentralen Sicherungsinstrumente der Branche:
Speditionspfandrecht und Aussonderungsrechte, inklusive typischer Fallstricke
in der Praxis.
Termin
27.08.2026, 13:30 im Haus der Verkehrswirtschaft, Haferlandweg
8, 48155 Münster
Verbindliche Anmeldung unter
mein.vvwl.de oder über beratung@vvwl.de.
Für Verbandsmitglieder des VVWL NRW ist Teilnahme kostenlos, für Nicht-Mitglieder können eventuell Gebühren anfallen.
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