×

KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)

Vortrag „Was tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?“

Letztes Update: 03. August 2026

KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)

Der Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei führt die Insolvenzstatistik weiter an: Von Januar bis April 2026 verzeichnete das Statistische Bundesamt fast doppelt so viele Insolvenzen wie im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Für Speditionen und Logistikdienstleister bedeutet das nicht nur ein Risiko für das eigene Unternehmen, sondern vor allem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde, Auftraggeber oder Subunternehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Genau darum geht es in unserem Vortrag beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) am 27. August 2026 vor Ort in Münster. KRP-Geschäftsführer Jan Küppers und Fritz Rabenhorst zeigen, welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen haben, wenn sich beim Geschäftspartner eine Zahlungskrise abzeichnet und welche Fehler in dieser Phase teuer werden können.

Die Themen im Überblick

·       Warnsignale früh erkennen

Verspätete Zahlungen, Stundungsbitten, der Verzicht auf Skonti oder das Angebot, Kundenforderungen abzutreten: Solche Indizien führen nicht automatisch zur Zahlungsunfähigkeit, verpflichten aber zur genaueren Prüfung und sie haben rechtliche Folgen für das eigene Verhalten.

·       Das Anfechtungsrisiko

Wer in Kenntnis der Krise weiterliefert und Zahlungen außerhalb des vierwöchigen Bargeschäftszeitraums annimmt, riskiert, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen später zurückfordert. Im schlechtesten Fall entsteht ein doppelter Schaden: ausgefallene Forderungen plus Rückzahlung bereits erhaltener Beträge.

·       Welche Sicherheiten tatsächlich greifen

Neben dem Eigentumsvorbehalt spielt in der Branche das Speditionspfandrecht nach § 464 HGB eine zentrale Rolle. Wir erläutern, welche Rechte Aus- und Absonderung begründen, welche Beteiligungsrechte Gläubiger bei der Verwertung haben und warum diese Rechte im vorläufigen Verfahren anders zu bewerten sind.

·       Absicherung bei fortgesetzter Geschäftsbeziehung

Ist der Geschäftspartner für die eigene Lieferkette unverzichtbar, kommen Vorkasse, ein Treuhandkonto beim Sachwalter oder ein Ermächtigungsbeschluss des Insolvenzgerichts in Betracht. Wir vergleichen die Modelle und zeigen, warum die Zusage eines vorläufigen Insolvenzverwalters allein keine Absicherung darstellt.

Im Anschluss an unseren Vortrag beleuchtet Rechtsanwalt Frank Huelmann vom VVWL NRW die zentralen Sicherungsinstrumente der Branche: Speditionspfandrecht und Aussonderungsrechte, inklusive typischer Fallstricke in der Praxis.

Termin

 27.08.2026, 13:30 im Haus der Verkehrswirtschaft, Haferlandweg 8, 48155 Münster

Verbindliche Anmeldung unter

mein.vvwl.de oder über beratung@vvwl.de.

Für Verbandsmitglieder des VVWL NRW ist Teilnahme kostenlos, für Nicht-Mitglieder können eventuell Gebühren anfallen.

Sie haben Fragen zu einer konkreten Situation in Ihrem Unternehmen? 

Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Erstgespräch: krp-consult.de/kontakt


Immer Up-To-Date

Aktuelles & Blog

Veranstaltungen

KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)

Vortrag „Was tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?“

Zum Artikel

Sponsoring

Gemeinsam für Kölns Jugend

KRP verlängert das Sponsoring der Fortuna-Jugendmannschaften

Zum Artikel

Gesundheitswesen

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen

Was jetzt auf Krankenhäuser zukommt.

Zum Artikel

Rechtlich sicher. Wirtschaftlich stark. Gemeinsam aus der Krise.

Ihr Unternehmen ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Jetzt kontaktieren