Veranstaltungen
KRP beim Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)
Vortrag „Was tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?“
Zum ArtikelSanierung & Insolvenzberatung für Speditionen & Logistik
Steigende Dieselpreise, hohe Maut- und CO₂-Abgaben, gedrückte Frachtraten und lange Zahlungsziele bringen viele Speditionen und Logistikunternehmen an die Belastungsgrenze. Wenn die Liquidität knapp wird, zählt schnelles, klares und diskretes Handeln. Als interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Kaufleuten begleiten wir Geschäftsführer und Gesellschafter sicher durch die Krise – von der ersten Lageeinschätzung bis zur erfolgreichen Sanierung.
Kein Wirtschaftsbereich verzeichnet derzeit eine höhere Insolvenzquote als Verkehr und Lagerei. Kraftstoffkosten, Abgabenlast und die Doppelbelastung durch CO₂-Bepreisung und Lkw-Maut treffen auf Margen, die kaum Puffer lassen. Für die Geschäftsführung nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine haftungsrechtliche Frage. Als interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Betriebswirten begleiten wir Speditionen und Logistikunternehmen diskret und lösungsorientiert durch Krise und Restrukturierung.
Jetzt kontaktierenKontext
Ein Überblick über die wirtschaftliche Lage, die Kostentreiber und die strukturellen Herausforderungen für Transport- und Logistikunternehmen.
Die Lage hat sich 2025 und 2026 spürbar zugespitzt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland stieg 2025 um 10,3 Prozent auf den höchsten Stand seit über zehn Jahren und der Trend setzt sich fort: Von Januar bis April 2026 registrierten die Amtsgerichte 8.551 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Besonders betroffen ist der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: Mit 43,9 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen liegt er deutlich über dem Branchendurchschnitt von 24,1 Fällen und damit an der Spitze aller Wirtschaftsbereiche. Für den weiteren Verlauf des Jahres erwarten Kreditversicherer zusätzliche Anstiege. Besonders kleine und mittlere Transportunternehmen geraten unter Druck.
Die Ursachen sind vor allem kostenseitig. Der Dieselpreis bewegt sich seit dem Frühjahr 2026 dauerhaft über zwei Euro je Liter, während Diesel z. B. in Polen netto rund 29 Cent je Liter günstiger ist, ein struktureller Wettbewerbsnachteil, den der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) seit Monaten kritisiert. Hinzu kommen hohe Abgaben: Energiesteuer, CO₂-Bepreisung und eine Lkw-Maut mit erheblichem CO₂-Zuschlag. Die befristete Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter ist Ende Juni 2026 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Um allein die gestiegenen Dieselkosten auszugleichen, wären spürbar höhere Frachtraten nötig, doch im harten Wettbewerb sind diese oft nur schwer durchsetzbar.
Belastungen kommen häufig unternehmensindividuelle Probleme hinzu. Nachteilige Verträge mit wichtigen Kunden, z. B. Festpreisverträge ohne Indexierung, fehlender oder gedeckelter Dieselfloater, Mautzuschlag, Produktivitäts-Einsparklauseln oder auch bestehende Über- oder Unterkapazitäten können schnell zur Krise führen.
Verschärfend wirkt häufig auch die Zahlungsstruktur: Kraftstoff, Maut und Löhne müssen sofort beglichen werden, während Kundenrechnungen häufig erst nach 60 Tagen bezahlt werden. Diese Schere belastet die Liquidität. Der Branchenverband warnt bereits offen vor einem existenziellen Kahlschlag für viele mittelständische Betriebe.
Gerät die Liquidität in Schieflage, rücken rechtliche Pflichten schnell in den Vordergrund. Bei Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern spätestens aber innerhalb von drei Wochen gestellt werden, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen. Wer zu spät handelt, riskiert persönliche Geschäftsführerhaftung und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung und verspielt zugleich die Chance auf Sanierung und Fortführung des Unternehmens. Deshalb gilt: Je früher Sie die Lage prüfen lassen, desto größer sind die Handlungsspielräume und desto eher lässt sich eine Insolvenz häufig sogar abwenden.
Jetzt kontaktierenLeistungen
Wirtschaftliche Krisen in der Speditions- und Logistikbranche folgen eigenen Regeln. Wir bewerten Ihre Situation rechtlich und betriebswirtschaftlich, erkennen Risiken frühzeitig und zeigen Ihnen tragfähige Handlungsoptionen auf.
Rechtssichere Bewertung nach §§ 17–19 InsO – ob und wann eine Antragspflicht besteht.
Integrierte Liquiditätsplanung über 18–24 Monate sowie eine kurzfristige Planung auf Wochenebene.
Belastbare Prognose als Grundlage der Überschuldungsprüfung und der weiteren Entscheidungen.
Identifikation persönlicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken der Geschäftsführung, bevor sie entstehen.
Auf Basis des festgestellten Krisenstadiums, von freien Sanierungsverhandlungen über StaRUG bis zur Eigenverwaltung.
Fundiertes betriebswirtschaftliches Konzept als Grundlage strukturierter Verfahren.
Sanierung unter Erhalt Ihrer unternehmerischen Kontrolle, mit den Instrumenten des Insolvenzverfahrens, etwa der Lösung unwirtschaftlicher Verträge, der Insolvenzgeldvorfinanzierung und der Restrukturierung von Verbindlichkeiten.
Sanierung vor Eintritt der Insolvenzreife, ohne öffentliches Verfahren: setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus und ist nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr zugänglich (§§ 29, 33 StaRUG).
Professionelle Erstellung von Grundlagen für weitere Finanzierungsentscheidungen
Welcher Weg passt, hängt vom Krisenstadium ab. Bei früher Krise kann eine außergerichtliche Sanierung oder ein Restrukturierungsplan nach dem StaRUG eine gute Lösung ohne öffentliches Verfahren ermöglichen. Ist die Liquiditätskrise akut, bietet die Eigenverwaltung die Chance, das Unternehmen in Eigenregie zu sanieren und fortzuführen. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Jetzt kontaktierenWarum KRP
Wir kennen die Besonderheiten der Branche: von Dieselfloatern und Mautzuschlägen bis zu Fuhrpark-Leasing und typischen Vertragskonstellationen mit Auftraggebern.
Recht und Betriebswirtschaft aus einer Hand – ohne Abstimmungsverluste zwischen Kanzlei und Beratung.
Über 60 Jahre gebündelte Erfahrung. 50+ sanierte Unternehmen. 100+ Eigenverwaltungsplanungen – darunter 5 erfolgreiche sanierte Logistikunternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren.
Vertrauliche Beratung: wir kennen die Sensibilität von Krisensituationen in der öffentlichen Wahrnehmung.
Praxisnahe Lösungen, die im laufenden Betrieb umsetzbar sind.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, um die Versorgung mit Diesel sicherzustellen, die Zusammenarbeit mit Ihren Subunternehmern aufrechtzuerhalten und Ihren Kunden Sicherheit für eine fortlaufende Belieferung zu geben.
So funktioniert’s
Je früher die Zusammenarbeit beginnt, desto größer der Handlungsspielraum. Unser Vorgehen ist klar strukturiert und richtet sich nach dem jeweiligen Krisenstadium.
und Identifizierung des Handlungsbedarfs.
und Erstellung eines belastbaren Zahlungs- und Liquiditätsstatus.
der Handlungsoptionen je nach Krisenstadium.
für den richtigen Sanierungsweg.
rechtssicher und praxisnah.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Speditionen & Logistikunternehmen in der Krise am häufigsten beschäftigen. Bei allem Weiteren sprechen Sie uns gern direkt an.
Mehr FAQNicht zwangsläufig. Ein vorübergehender Engpass ist noch keine Zahlungsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte Deckungslücke besteht. Eine saubere Liquiditätsplanung schafft hier schnell Klarheit und zeigt, ob und welcher Handlungsbedarf besteht.
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG wird grundsätzlich nicht öffentlich bekannt gemacht. Einbezogen werden müssen jedoch die vom Plan betroffenen Gläubiger. Wie weit sich Diskretion im Einzelfall wahren lässt, hängt maßgeblich davon ab, wer zum betroffenen Gläubigerkreis gehört.
Ja, das ist möglich. Wird der Insolvenzantrag verspätet gestellt, drohen persönliche Haftung und der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Deshalb sollte die Antragspflicht frühzeitig fachkundig geprüft werden
Ja, in der Regel schon. Verfahren wie die Eigenverwaltung sind gerade darauf ausgelegt, den Betrieb fortzuführen: Touren werden weiter gefahren, Aufträge weiter angenommen. Die Geschäftsführung bleibt dabei handlungsfähig und behält das Steuer in der Hand.
Leasing- und Mietverträge bestehen zunächst fort. In einem Sanierungsverfahren bieten sich jedoch Möglichkeiten, ungünstige Verträge neu zu verhandeln oder sich von unwirtschaftlichen Fahrzeugen zu trennen. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig geprüft werden.
Kommt es zum Insolvenzverfahren, übernimmt die Agentur für Arbeit über das Insolvenzgeld die Nettolöhne im vorläufigen Insolvenzverfahren (in der Regel in den ersten drei Monaten) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8450 Euro. Sofern im vorläufigen Verfahren Überstunden anfallen, werden diese ebenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Agentur für Arbeit gezahlt. Über eine Vorfinanzierung lässt sich daraus in vielen Fällen zusätzliche Liquidität für den laufenden Betrieb gewinnen. Für Ihre Fahrer bedeutet das Planungssicherheit in einem angespannten Arbeitsmarkt.
Wir verschaffen uns gemeinsam ein klares Bild Ihrer Situation, indem wir die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens besprechen. Sie schildern uns die Ausgangslage, wir ordnen sie ein und benennen offen, welchen Beitrag wir leisten können. So entsteht Klarheit als Grundlage, um die nächsten Schritte fundiert zu überlegen. Das Gespräch ist unverbindlich und vertraulich.
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