Köln

08.05.2025

Apotheken im Fokus: Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Steigende Miet- und Personalkosten, Fachkräftemangel und Lieferengpässe machen Vor-Ort-Apotheken mehr und mehr zu schaffen. Dazu kommt, dass immer mehr Menschen ihre Medikamente über den Onlinehandel erwerben. Laut Statistischem Bundesamt bezogen 21 Prozent der 16- bis 74-Jährigen im letzten Jahr ihre Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel über das Internet, während es in den Jahren 2021 und 2022 noch 16 Prozent, 2023 18 Prozent waren.

Zum Ende des Jahres 2024 gab es deutschlandweit noch 17.187 Apotheken, 384 weniger als zum Ende des Vorjahres. Um diesen Trend zu stoppen, hat die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag nun einige Änderungen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken aufgenommen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Anpassung des Fixums: Das zuletzt 2004 erhöhte Apothekenpackungsfixum wird einmalig von 8,35 € auf mind. 9,50 € erhöht. Diese Erhöhung kann für Apotheken ein Rohertragsplus von 50.000 € bedeuten, wobei diesem Ertrag auch Kostensteigerungen wie z.B. Tarifgehälter, allgemeine Teuerungen und eventuell höherer Mindestlohn, gegenüberstehen.
    In Regionen mit geringer Versorgungsdichte durch Apotheken, wie in ländlichen Gebieten oder sozialen Brennpunkten, kann der Betrag auf maximal 11 € angehoben werden. Welche Voraussetzungen hierfür aber genau erfüllt werden müssen, bleibt noch unklar.
    Wie sehr diese Maßnahme Apotheken helfen wird, die bereits in Schwierigkeiten sind, bleibt abzuwarten. Ausgeschlossen scheint eine regelmäßige Erhöhung des Fixums an steigende Allgemeinkosten und Inflation von vornherein zu sein, da man im Koalitionsvertrag lediglich von einer einmaligen Erhöhung schreibt.
    Die Vergütung soll in Zukunft zwischen den Apothekerinnen und Apothekern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden.
     
  • Nullretaxation: Die Nullretaxation aus formellen Gründen soll abgeschafft werden. Künftig sollen Krankenkassen nicht mehr die Erstattung verweigern dürfen, wenn ein Rezept lediglich formale Fehler aufweist. Damit würde eine langjährige Forderung der Apothekerschaft umgesetzt.
     
  • Skonti-Verbot: Das Skonti-Verbot, das Rabatte im Arzneimittelgroßhandel untersagt, soll aufgehoben werden. Anlass ist das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Rabattgewährung von Großhändlern an Apotheken deutlich einschränkt. Diese wirtschaftlich nachteilige Entwicklung soll künftig korrigiert werden.
     
  • Fremdbesitzverbot: Weiter bekräftigt werden soll das Fremdbesitzverbot. Apothekerinnen und Apotheker dürfen weiterhin nicht mehr als drei Filialen führen, Investoren und Konzernen bleibt die Führung von Apotheken untersagt.
     
  • Regeln für Versand- und Vor-Ort-Apotheken: Die Regierung plant, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vor-Ort- und Versandapotheken zu vereinheitlichen. Diese Vorschriften betreffen vor allem die Einhaltung von Kühlketten bei Lagerung und Versand der Medikamente. Künftig sollen auch Online-Versender durch bessere Kontrollen stärker in die Pflicht genommen werden, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
     
  • Digitalisierung und Telemedizin: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 2025 bundesweit ausgerollt und anschließend verpflichtend werden. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Telemedizin, Telepharmazie und Videosprechstunden verbessert werden, um die Versorgung auch in strukturschwachen Regionen zu sichern.

Ob und wann diese Verbesserungen jedoch tatsächlich liquiditätswirksam umgesetzt werden, steht derzeit noch nicht fest. So formiert sich vor dem Hintergrund der ungelösten Finanzierungsfrage der Krankenkassen schon jetzt erheblicher Widerstand der Sozialversicherungsträger.

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