Köln
Bilderleiste

3. Sanierungskonzept als Grundlage für die Apothekensanierung im strukturierten Verfahren

Der Gesetzgeber erlaubt bei Vorliegen der erforderlichen Mehrheiten auch gegen das Votum einzelner Hauptgläubiger eine Bestätigung der Vergleiche durch das zuständige Restrukturierungs- bzw. Insolvenzgericht. Diese starken Eingriffe in die Eigentumsrechte der Gläubiger sind nach dem Willen des Gesetzgebers nur gerechtfertigt, wenn sie einer langfristigen Sanierung der Unternehmen dienen. Den Nachweis der fundierten Sanierungsplanung wird im modernen Sanierungsrecht des StaRUG auch ausdrücklich in § 14 Abs. 1 StaRUG verlangt:

„Dem Restrukturierungsplan ist eine begründete Erklärung zu den Aussichten darauf beizufügen, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch den Plan beseitigt wird und dass die Bestandsfähigkeit des Schuldners sicher- oder wiederhergestellt wird.“

Der Nachweis der Bestandsfähigkeit erfordert, dass prognostisch auch über den 24–monatigen Zeithorizont der drohenden Zahlungsunfähigkeit hinaus der Fortbestand deutlich überwiegend wahrscheinlich und die Wiederholung einer Existenzkrise mit einer erneut drohenden Zahlungsunfähigkeit unwahrscheinlich ist.

Dies erfordert die im Restrukturierungsplan vorgesehene Umsetzung eines „schlüssigen Sanierungskonzepts“.

"Pläne sind nichts, Planung ist alles." Dwight D. Eisenhower

Das Sanierungskonzept

Dieses „schlüssige Sanierungskonzept“ liegt nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen gerichtsfest vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Zutreffende Beschreibung der aktuellen operativen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens einschließlich des Krisenstadiums.
  • Darlegung der Ursachen der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und der Bestandsgefährdung, differenziert nach finanzierungsseitigen und operativen Gründen.
  • Erläuterung der geplanten operativen und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen zur Krisenüberwindung, insbesondere der Schritte zur Abwendung und fortan dauerhaften Vermeidung der aktuell (drohenden) Zahlungsunfähigkeit.
  • Darstellung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen in operativer und finanzwirtschaftlicher Hinsicht einschließlich der Kosten und Steuern im zeitlichen Verlauf nebst Darlegung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.
  • Auf Basis der Schlüssigkeit der vorstehenden Punkte erfolgende Erklärung, dass nach Durchführung der Maßnahmen eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen mit Erfolgsaussichten besteht und die Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit wiederhergestellt werden kann.

Weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche strukturierte Sanierung ist zudem, dass das Sanierungskonzept im Rahmen einer in der Regel integrierten Finanzplanung Berücksichtigung findet.

Wesentlich ist dabei, dass sich der Umfang des Erstellungsaufwands für das Sanierungskonzept und die darauf basierende Finanzplanung an der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit des Apothekenbetriebs orientieren muss. Die vom BGH entwickelnden umfassenden Planungsgrundsätze dürfen nicht zum Ausschluss der Sanierungsfähigkeit der Apotheken führen.

anmischen

Letter AApotheken | Übersicht

Kontakt
Letter S
Sie haben Fragen zur
Apothekensanierung?

Dann sprechen Sie uns einfach an und lassen Sie sich individuell beraten. Wir freuen uns darauf, ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Apotheke anbieten zu können.

Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an.

Kontakt
Zustimmung zu Cookies und Scripts
Diese Webseite nutzt Cookies und Scripte von Drittanbietern zur Bereitstellung von Nutzerinteraktionen sowie zur Analyse des Nutzerverhaltens. Akzeptieren Sie alle Cookies und Scripte, um unsere Webseite in vollem Umfang nutzen zu können. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit über den Link Zustimmungen im Footer ändern.
zurück