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7. Sanierungsmoderation (StaRUG)

Erfolgt die Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens in der Regel im Restrukturierungsplanverfahren (StaRUG) gibt es Konstellationen die für die Wahl der Sanierungsmoderation (StaRUG) sprechen:

Stundungen und Ratenzahlungen

  • Es ist absehbar, dass alle Beteiligten einem Plan zustimmen, aber sie aufgrund ihrer internen Regeln eine gerichtliche Bestätigung des Plans für ihre Absicherung benötigen (Finanzbehörde, Banken).
  • Es ist absehbar, dass die Vermögenswerte auch unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten eines Regelinsolvenzverfahren zu einer 100 % Befriedigung der Gläubiger ausreichen.

Auch in einem Restrukturierungs- oder Eigenverwaltungsverfahren müssten die Gläubiger daher keinen Schuldenschnitt befürchten. Durch den Vergleich soll daher nur eine bestmögliche Verwertung der Sicherheiten durch Gewährung der benötigten Zeit sichergestellt werden und eine Vernichtung von Werten durch die erheblichen Kosten einer Insolvenz vermieden werden.

"Von allem, was der Mensch baut, gibt es nichts Besseres und Wertvolleres als Brücken." Ivo Andric

Zielsetzung der Sanierungsmoderation

Die Sanierungsmoderation (§§ 94 – 100 StaRUG) ermöglicht unter Vermittlung eines gerichtlich bestellten Sanierungsmoderators zur eine anfechtungsfeste und gerichtlich bestätigte Vergleichsfindung.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierungsmoderation

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierungsmoderation ist die Aufbereitung der Vergleichsgrundlagen in einer belastbaren Form, die es dem Sanierungsmoderator ermöglicht, dem Gericht zu bestätigen, dass durch den Vergleich ein fairer Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Vergleichsparteien erfolgte.

Die gerichtliche Bestätigung erleichtert es insbesondere den zuständigen Handelnden von Finanzbehörden und Kreditinstituten, den Vergleichsschluss intern zu rechtfertigen. Wir haben hier bereits mehrmals gute Erfahrungen bei Verhandlungen mit den Finanzämtern gemacht.

Voraussetzung ist jedoch eine ordentliche betriebswirtschaftliche Aufbereitung der Sanierungsgrundlagen.

Stärken und Grenzen der Sanierungsmoderation

Der Sanierungsvergleich setzt eine Einigung mit allen beteiligten Gläubigern voraus. Ist eine solche nicht zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Option des Restrukturierungsverfahrens vorgesehen.

Soweit eine einvernehmliche Einigung erreicht werden kann, ist die Sanierungsmoderation ein ideales Rechtskonstrukt, um den Vergleichspartnern Rechtssicherheit und Schutz vor Anfechtungen zu gewährleisten.

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