Köln

2. Handlungsoptionen
in der Krise von Krankenhäusern

Der Gesetzgeber hat dem modernen Geschäftsführern die strukturierten Verfahren (Schutzschirm und Eigenverwaltung gem. InsO und Restrukturierungsverfahren gem. StaRUG), unter Zugrundelegung des Fresh Start Gedankens des amerikanische Sanierungsrechts an die Hand gegeben, um auch in der wirtschaftlichen Krise handlungsfähig zu bleiben.

Diese strukturierten Verfahren, die bereits in vielen Krankenhaussanierungen erfolgreich umgesetzt wurden, bieten verschiedene Optionen, angepasst an das Stadium der Krise. Grundsätzlich gilt, dass dem Krankenhausmanager bei einer frühzeitigen Einleitung der Sanierung mehr Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, als bei einer schon eingetretenen Liquiditätskrise.

Stethoskop

Welche Handlungsoption sich für Ihr Krankenhaus als die maßgeschneiderte Lösung bieten, können wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Einen ersten Überblick über die Handlungsoptionen erhalten Sie in den folgenden Darstellungen und Erläuterungen. Für weitere Fragen oder eine Terminabsprache nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Insolvenzrechtliche Krisenstadien und Insolvenzantragsgründe

Wann droht ein Krankenhaus zahlungsunfähig zu werden?

Ein Krankenhaus ist gem. §18 Abs. 2 InsO drohend zahlungsunfähig, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage ist, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Es wird eine Prognosezeitraum von 24 Monaten als gesetzliche Regelannahme zu Grunde gelegt.

Wann ist ein Krankenhaus bereits zahlungsunfähig im Sinne der Insolvenzantragspflicht?

Ein Krankenhaus ist gem. § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, eine Deckungslücke von 10 Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb eines kurzen Zeitraums (max. 3 Wochen) zu schließen.

Wann ist ein Krankenhaus insolvenzrechtlich überschuldet?

Die insolvenzrechtliche Überschuldung gem. § 19 InsO unterscheidet sich vom handelsrechtlichen Überschuldungsbegriff. Auch nach Feststellung einer handelsrechtlichen Überschuldung ist diese insolvenzrechtlich nur relevant, wenn zusätzlich festgestellt wird, dass die Fortführung in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortführungsprognose).

Diese Fortführungsprognose muss schriftlich dokumentiert und verbal beschrieben werden. Eine fehlende oder mangelhafte Fortführungsprognose kann zu erheblichen Geschäftsführerhaftungsansprüchen führen (siehe Handlungspflichten der Krankenhausmanager in der Krise).

Entscheidungsfreiheit

Vorteile des Sanierungskonzepts für die Krankenhausleitung im Rahmen von Restrukturierungsverfahren oder Schutzschirm

Grundlage jedes erfolgversprechenden strukturierten Sanierungsverfahrens ist ein fundiertes betriebswirtschaftliches Sanierungskonzept.

Um für Sie das bestmögliche Konzept zu erstellen, kooperieren wir daher im Rahmen der Sanierungskonzepterstellung mit der Strategieberatung SRP Consulting AG und der Hänisch Health Change.

Die strukturierten Sanierungsverfahren bitten entscheidende Vorteile, die den Erfolg der Umsetzung des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzepts sicherstellen:

  • Die Geschäftsleitung des Krankenhauses bleibt während des gesamten Prozesses in der Führungsposition
  • Durch die Einleitung des Restrukturierungsverfahrens oder den Eigenverwaltungsantrag dokumentiert die Geschäftsführung ihr kompetentes Krisenmanagement und verhindert gleichzeitig die persönliche Haftung aufgrund von krisenbedingten Zahlungskrisen
  • Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten
  • Die Sanierung kann im Restrukturierungs- und Insolvenzplanverfahren auch mit Gläubigermehrheit gegen Gläubiger die ihre Sonderstellung ausnutzen, durchgesetzt werden.

Für welche Verfahrensart sich die Krankenhausleitung entscheidet, sollte vor dem Hintergrund der besonderen Umstände vor Ort entschieden werden.

Beide Verfahren haben Ihre Vor- und Nachteile, die eine individuelle Einzelfallprüfung erfordern. Hier stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite, um passgenaue Strategien für Ihr Krankenhaus zu entwickeln.

Unsere Kooperationspartner

Vorteile
im Restrukturierungs- und im Schutzschirmverfahren

Die Sanierungsmoderation und das Restrukturierungsverfahren gem. StaRUG bieten entscheidende Vorteile, die den Erfolg der Umsetzung des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzepts sicherstellen:

  • Begrenzung des Schuldenschnitts auf wesentliche Gläubiger
  • Reduzierung des Beratungsaufwands im Rahmen des Planverfahrens
  • Vermeidung der öffentlichen Bekanntmachung des Sanierungsverfahrens (stilles Verfahren)

Die Sanierung eines Krankenhauses im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder einer Eigenverwaltung bringt zwar einen deutlich höheren Aufwand mit sich, insbesondere in der Kommunikation, der Mitarbeiterbetreuung sowie bei der Einhaltung insolvenzrechtlicher Berichtspflichten und Handlungsvorgaben. Zugleich eröffnet sie jedoch erhebliche Vorteile in der öffentlichen Wahrnehmung und schafft oft erst die nötigen Voraussetzungen, um tiefgreifende Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen:

  • Personalkosten werden drei Monate über die Insolvenzgeldvorfinanzierung gedeckt, die Ersparnisse können zur Finanzierung der Sanierung genutzt werden
  • Sonderkündigungsrechte für sämtliche Verträge, die aus wirtschaftlicher Sicht zumindest anpassungsbedürftig sind
  • Reduzierung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen auf höchsten 3 Monate
  • Limitierung der Sozialplankosten auf höchstens 2,5 Monatsgehälter
  • Beseitigung von Pensionsverpflichtungen, die insbesondere bei Fehlern in der Rückdeckung einer langfristigen Sanierung entgegen stehen würden
  • Nutzung des zeitlichen Handlungsdrucks zur Motivation der maßgeblichen Stakeholder zur Umsetzung tiefgreifender betriebswirtschaftlicher Maßnahmen und eines an den maßgeblichen Zielen orientierten neuen Leitbilds des Krankenhauses

Sowohl die Sanierung im Rahmen eines Restrukturierungsplanverfahrens nach dem StaRUG als auch im Rahmen eines insolvenzrechtlichen Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahrens zielen darauf ab, den Krankenhausträger durch einen Vergleich mit der Gläubigermehrheit fortzuführen.

Ziel sind die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzplans. Diese Pläne regeln im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Darstellung der Prämissen des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzepts zur Sicherstellung der langfristigen wirtschaftlichen Neuaufstellung
  • Schuldenschnitt beziehungsweise Neuverhandlung der besicherten Darlehen
  • Ggf. Restrukturierung des Gesellschafterkreises
"Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Max Frisch

Grundlage der bestandskräftigen Neuausrichtung

Warum sind die Sanierung im Rahmen eines Restrukturierungs oder Insolvenzplans die ideale Grundlage für eine bestandskräftige Neuausrichtung des Krankenhauses in einer Krise?

Im fremdverwalteten Regelinsolvenzverfahren ohne Insolvenzplan ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auf die Verwertung der Vermögenswerte fokussiert.

Ein Erhalt des Krankenhausbetriebs ohne Planverfahren kann nur im Wege des Verkaufs des Krankenhauses über einen sog. Asset Deal erfolgen. Der Käufer müsste sämtliche bestehenden Verträge des Krankenhauses neu verhandeln.

Nur über einen Restrukturierungs- oder Insolvenzplan kann der Rechtsträgererhalt und somit folgende Vorteile sichergestellt werden:

  • Erhalt der Zulassung durch die Sozialversicherungsträger
  • Keine Neuaufnahme in den Krankhausplan erforderlich
  • Datenschutzproblematik im Bezug auf die Patientendaten
  • Weiternutzung der Immobilien im Rahmen der Förderzwecke
  • Erhalt der Fördermittelbescheide

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