Der Gesetzgeber hat dem modernen Geschäftsführern die strukturierten Verfahren (Schutzschirm und Eigenverwaltung gem. InsO und Restrukturierungsverfahren gem. StaRUG), unter Zugrundelegung des Fresh Start Gedankens des amerikanische Sanierungsrechts an die Hand gegeben, um auch in der wirtschaftlichen Krise handlungsfähig zu bleiben.
Diese strukturierten Verfahren, die bereits in vielen Krankenhaussanierungen erfolgreich umgesetzt wurden, bieten verschiedene Optionen, angepasst an das Stadium der Krise. Grundsätzlich gilt, dass dem Krankenhausmanager bei einer frühzeitigen Einleitung der Sanierung mehr Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, als bei einer schon eingetretenen Liquiditätskrise.
Welche Handlungsoption sich für Ihr Krankenhaus als die maßgeschneiderte Lösung bieten, können wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Einen ersten Überblick über die Handlungsoptionen erhalten Sie in den folgenden Darstellungen und Erläuterungen. Für weitere Fragen oder eine Terminabsprache nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wann droht ein Krankenhaus zahlungsunfähig zu werden?
Ein Krankenhaus ist gem. §18 Abs. 2 InsO drohend zahlungsunfähig, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage ist, die bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Es wird eine Prognosezeitraum von 24 Monaten als gesetzliche Regelannahme zu Grunde gelegt.
Wann ist ein Krankenhaus bereits zahlungsunfähig im Sinne der Insolvenzantragspflicht?
Ein Krankenhaus ist gem. § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, eine Deckungslücke von 10 Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb eines kurzen Zeitraums (max. 3 Wochen) zu schließen.
Wann ist ein Krankenhaus insolvenzrechtlich überschuldet?
Die insolvenzrechtliche Überschuldung gem. § 19 InsO unterscheidet sich vom handelsrechtlichen Überschuldungsbegriff. Auch nach Feststellung einer handelsrechtlichen Überschuldung ist diese insolvenzrechtlich nur relevant, wenn zusätzlich festgestellt wird, dass die Fortführung in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist (positive Fortführungsprognose).
Diese Fortführungsprognose muss schriftlich dokumentiert und verbal beschrieben werden. Eine fehlende oder mangelhafte Fortführungsprognose kann zu erheblichen Geschäftsführerhaftungsansprüchen führen (siehe Handlungspflichten der Krankenhausmanager in der Krise).
Grundlage jedes erfolgversprechenden strukturierten Sanierungsverfahrens ist ein fundiertes betriebswirtschaftliches Sanierungskonzept.
Um für Sie das bestmögliche Konzept zu erstellen, kooperieren wir daher im Rahmen der Sanierungskonzepterstellung mit der Strategieberatung SRP Consulting AG und der Hänisch Health Change.
Die strukturierten Sanierungsverfahren bitten entscheidende Vorteile, die den Erfolg der Umsetzung des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzepts sicherstellen:
Für welche Verfahrensart sich die Krankenhausleitung entscheidet, sollte vor dem Hintergrund der besonderen Umstände vor Ort entschieden werden.
Beide Verfahren haben Ihre Vor- und Nachteile, die eine individuelle Einzelfallprüfung erfordern. Hier stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite, um passgenaue Strategien für Ihr Krankenhaus zu entwickeln.
Die Sanierungsmoderation und das Restrukturierungsverfahren gem. StaRUG bieten entscheidende Vorteile, die den Erfolg der Umsetzung des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzepts sicherstellen:
Die Sanierung eines Krankenhauses im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder einer Eigenverwaltung bringt zwar einen deutlich höheren Aufwand mit sich, insbesondere in der Kommunikation, der Mitarbeiterbetreuung sowie bei der Einhaltung insolvenzrechtlicher Berichtspflichten und Handlungsvorgaben. Zugleich eröffnet sie jedoch erhebliche Vorteile in der öffentlichen Wahrnehmung und schafft oft erst die nötigen Voraussetzungen, um tiefgreifende Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen:
Sowohl die Sanierung im Rahmen eines Restrukturierungsplanverfahrens nach dem StaRUG als auch im Rahmen eines insolvenzrechtlichen Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahrens zielen darauf ab, den Krankenhausträger durch einen Vergleich mit der Gläubigermehrheit fortzuführen.
Ziel sind die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzplans. Diese Pläne regeln im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Warum sind die Sanierung im Rahmen eines Restrukturierungs oder Insolvenzplans die ideale Grundlage für eine bestandskräftige Neuausrichtung des Krankenhauses in einer Krise?
Im fremdverwalteten Regelinsolvenzverfahren ohne Insolvenzplan ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auf die Verwertung der Vermögenswerte fokussiert.
Ein Erhalt des Krankenhausbetriebs ohne Planverfahren kann nur im Wege des Verkaufs des Krankenhauses über einen sog. Asset Deal erfolgen. Der Käufer müsste sämtliche bestehenden Verträge des Krankenhauses neu verhandeln.
Nur über einen Restrukturierungs- oder Insolvenzplan kann der Rechtsträgererhalt und somit folgende Vorteile sichergestellt werden:
Dann lassen Sie sich von uns individuell beraten, damit wir gemeinsam eine schnelle und vor allem zuverlässige Lösung entwickeln können. Sprechen Sie uns einfach an!
Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an.