Die Möglichkeiten zur Krisenbehebung hängen wesentlich vom Krisenstadium und den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Handlungsoptionen ab. Ganz entscheidend ist es in jedem Fall frühzeitig zu reagieren.
Ist erst einmal eine Liefereinstellung erfolgt oder steht dies kurz bevor oder wurde bereits der Großlieferant mehrfach gewechselt, verringert dies Handlungsmöglichkeiten und verschlechtert die Verhandlungspositionen erheblich.
Zur Abklärung der verbleibenden Handlungsoption sind in der Krise insbesondere die zügige Aufstellung einer belastbaren Liquiditätsplanung und eines Zahlungsstatus unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten notwendig.
Neben der Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen für die Apothekerin ist eine durchgehende Transparenz bzgl. der Liquiditätssituation unabdingbar, um nachteilige Situationen zu vermeiden.
Die Schaffung der Transparenz über die Liquiditätssituation ist die Grundlage einer fundierten Ermittlung der Handlungsoptionen der Apothekeninhaber. Dazu müssen grundlegende Fragestellungen geklärt werden. Beispielhaft sollen hier nur folgende Punkte aufgeführt werden:
In Abhängigkeit vom Handlungsdruck und den zur Restrukturierung notwendigen Maßnahmenpaketen, stehen der Apotheke verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Dies sind insbesondere:
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