Die Möglichkeiten zur Krisenbehebung hängen wesentlich vom Krisenstadium und den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Handlungsoptionen ab. Frühzeitiges Handeln ist in jedem Fall von entscheidender Bedeutung.
Erfolgt eine Liefereinstellung, steht sie kurz bevor oder wurde der Großhändler bereits mehrfach gewechselt, führt dies zu erheblich eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten und einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition.
Während der Krise sind zur Abklärung der verbleibenden Handlungsoptionen insbesondere die zügige Aufstellung einer belastbaren Liquiditätsplanung und eines Zahlungsstatus unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten notwendig.
Neben der Abwendung von strafrechtlichen Konsequenzen für den Apotheker oder die Apothekerin ist eine durchgehende Transparenz bzgl. der Liquiditätssituation unabdingbar, um nachteilige Situationen zu vermeiden.
Transparenz über die Liquiditätssituation bildet die Grundlage für eine fundierte Analyse der Handlungsoptionen der Apothekeninhaber. Dafür müssen zunächst zentrale Fragestellungen geklärt werden, unter anderem:
In Abhängigkeit vom Handlungsdruck und den zur Restrukturierung notwendigen Maßnahmenpaketen, stehen der Apotheke verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Dies sind insbesondere:
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