Die Krankenhausbranche durchläuft seit Jahren einen Wandel. Bis 2022 war eine Konsolidierung der Branche, die insbesondere durch private Träger getrieben war, zu beobachten.
Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der Krankenhäuser bis 2028 aufgrund von gelegentlichen Zusammenschlüssen, aber insbesondere durch Krankenhausschließungen, weiter reduzieren wird.
Neben der bereits jetzt finanziell angespannten Situation in zahlreichen Krankenhäusern scheint die Krankenhausreform, u.a. durch die Umverteilung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser, für standortschwache Krankenhäuser noch zu verschärfen und eine Marktbereinigung geradezu provozieren zu wollen.
Krankenhäuser sind strukturell unterfinanziert. Obwohl das doppelte Finanzierungssystem im Krankenhaus grundsätzlich keine externe Finanzierung über Banken vorsieht, sind nahezu alle Krankenhäuser gezwungen Investitionen mindestens teilweise über Bankdarlehen vorzufinanzieren, oder aufgrund ausbleibender Übernahmen durch die Fördermittelgeber (Länder) die gesamte Finanzierung zu übernehmen. Meist müssen dann die Krankenhausträger unterstützend eingreifen.
Wie dramatisch die Situation in den Krankenhäusern ist, verdeutlicht auch die Auswertung des Klinikverbunds Hessen e.V. zur Entwicklung der Fördermittelquote in einem Zeitraum von 1991 (ca. 9%) bis 2021(ca. 3%).
Aufgrund dieser Entwicklung sind die Krankenhäuser und insbesondere ihre Träger gezwungen, Finanzierungen für Investitionen selbst zu stemmen, die Lage ist nach dem Ende der Corona-Hilfen sehr angespannt.
Neben der strukturellen Unterfinanzierung und den Auswirkungen der Krankenhausreform sind viele Krankenhäuser standortbedingt ohnehin schon seit Jahren mit Verlustsituationen konfrontiert. Kostensteigerungen und Budgetbedingte Vorfinanzierungen (Inflation, Einführung Pflegebudget usw.) kommen als weitere liquiditätsrelevante Herausforderungen hinzu. In einer hohen Anzahl der deutschen Krankenhäuser sind, aufgrund der Kumulation der auftretenden Probleme, neben der Stakeholderkrise und der ausgeprägten Erfolgskrise mittlerweile auch Liquiditätskrisen eingetreten. Der Notwendigkeit für die Geschäftsführung ins Handeln zu kommen, wird dadurch immer dringlicher:
Die durch Krankenhäuser in unterschiedlichster Größe und Ausstattung geprägte aktuelle Krankenhauslandschaft ist unter anderem durch folgende betriebswirtschaftliche Fehlstellungen herausgefordert:
Die Krankenhausreform sieht eine Reformierung der Finanzierung und eine Re-Organisation und des Leistungsspektrum der deutschen Krankenhäuser vor. Die Krankenhausreform befindet sich aktuell in der Umsetzungsphase. Im Rahmen der Krankenhausreform soll nicht mehr Geld in das Gesundheitssystem fließen und ist, zumindest bei den Krankenkassen durch demographischen Wandel auch nicht zu erwarten.
Wie und durch wen konkret die für die Reform notwendigen Transformationskosten finanziert werden, ist trotz des ausgelobten Transformationsfonds von 50 Mrd. €, derzeit zudem noch offen. Die Krankenhausreform sieht zwar eine finanzielle Entlastung durch das sogenannte Vorhaltebudget vor, für Krankenhäuser mit Standortproblemen werden diese Entlastung jedoch gegebenenfalls durch die Wegnahme von Leistungsgruppen konterkariert.
Es kann erwartet werden, dass eine relevante Anzahl an Krankenhäusern bis zur finalen Umsetzung der Reform, aufgrund struktureller Unterfinanzierungen und akuten Ergebniskrisen, vom Markt verschwunden sein könnten.
Neben gelegentlichen Zusammenschlüssen von Krankenhäusern sind es aktuell eine hohe und steigende Anzahl an Krankenhausinsolvenzen, die zur Schließung von Krankenhäusern führen, auch weil in den sehr anspruchsvollen Situationen, in denen sich die Häuser befinden, nicht rechtzeitig gehandelt und die Optionen zur Krisenbewältigung nicht immer früh genug erkannt wurden.
Gerät ein Krankenhaus in bestandsgefährdende Schwierigkeiten, muss die Geschäftsleitung umgehend handeln.
Für die Geschäftsführung von Krankenhäusern wird es in dieser Gemengelage entscheidend sein, weitgehende Transparenz über die finanzielle Situation der Häuser zu schaffen:
Je nach dem in welchem Krisenstadium sich das Krankenhaus befindet müssen weitgehende Sanierungsmaßnahmen zur Überwindung der Krise getroffen werden. Krankenhäusern stehen neben dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) auch das Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) als Handlungsoptionen in der Krise zur Verfügung, die eine nachhaltige Restrukturierung außerhalb und innerhalb eines Insolvenzverfahrens deutlich erleichtern.
Eine Krankenhausinsolvenz ist, genauso wie ein Restrukturierungsplanverfahren, mittlerweile eine allgemein anerkannte Option zur Überwindung wirtschaftlicher Krisen.
Insbesondere das Schutzschirmverfahren, als State of the Art Verfahren, bietet Krankenhäusern umfangreiche Möglichkeiten für einen Neuanfang.
Die Auswahl eines Krankenhauses bedeutet für die Patienten einen besonderen Vertrauensbeweis. Der Erhalt des Vertrauens der Patienten und des Krankenhauses in die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses auch in dem Eigenverwaltungsverfahren oder unter einem Schutzschirm ist somit Grundlage jeden Sanierungserfolgs.
Ein gründlich vorbereitetes Kommunikationskonzept ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den im Krankenhausbetrieb wesentlichen Erhalt des Vertrauens der Patienten und der maßgeblichen Beteiligten.
Ein professionelle Kommunikationsstrategie für die Sanierung eines Krankenhauses verlangt neben der Ansprache der in Sanierungsverfahren immer zu berücksichtigenden Beteiligten (Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Kreditinstitute u. Sozialversicherungsträger).
Hierzu gehören insbesondere:
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